"Jedes Ding läßt sich von drei Seiten betrachten,
von einer wirtschaftlichen, einer juristischen
und einer vernünftigen."
August Bier 1861 – 1949 dt. Chirurg und Förster
Ihre Rechtsanwältin in Nordhausen
für Erbrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht
Ihr Fall wird sachkompetent, sorgsam und individuell bearbeitet. Ich bin auf dem Rechtsgebiet des Erbrechts, Arbeitsrecht, Familienrecht, Immobilienrecht, Bankrecht, Vertragsrecht und Zwangsversteigerungsrecht für meine Mandanten tätig.
Kompetenz & Sorgfalt
In diesem Sinne berate ich Sie nicht nur zu den juristischen Gesichtspunkten Ihres Anliegens, sondern beziehe auch alle anderen für Sie wichtigen Punkte mit ein. Wenn Sie auf dieser Grundlage eine Entscheidung getroffen haben, ist deren juristische Formulierung und Umsetzung mein Auftrag.
Service
Im Rahmen der Mandatsbearbeitung übernehme ich für meine Mandanten folgenden Service:
- Recherche bei den zuständigen Grundbuchämtern, insbesondere in den Grundakten und deren Auswertung zur aktuellen Rechtssituation der Grundbucheintragungen
Zur Auswertung der Unterlagen vermittle ich die
- Transliterationen alter handschriftlicher Urkunden und
- Einholung von Schriftgutachten
Recherchen zum Erbrecht beinhalten folgende Leistungen:
Erbenermittlung
- bei Standesämtern und Archiven
- bei Grundbuchämtern
- bei Nachlassgerichten
- bei Einwohnermeldeämtern
- bei Konsulaten
Ermittlung von Nachlässen
- bei Grundbuchämtern
- bei Nachlassgerichten
- beim Bankenverband und einzelnen Kreditinstituten
Bewertungen durch entsprechende Sachverständige
Vita
Ausbildung
- Studium der Rechtswissenschaften in Halle/Saale
- Referendariat am Landgericht Dessau
Berufserfahrung
- 1999 Kreissparkasse Bernburg
- 2001 Kreissparkasse Nordhausen
- 2008 Fachanwaltslehrgang Bank- & Kapitalmarktrecht
- 2009 Zulassung als Rechtsanwältin
- 2010 Eintritt in Sozietät KUTSCHER Rechtsanwälte
- 2015 Gründung der Kanzlei Kamprad mit den Schwerpunkten Erbrecht, Immobilienrecht, Bankrecht und Zwangsversteigerungsrecht, sowie den weiteren Tätigkeitsbereichen Familienrecht und Arbeitsrecht
Honorar
Die Erstberatung erfolgt in der Regel zu einem Honorar von Euro 150,- pauschal (zzgl. der gesetzlichen MwSt.), mithin von Euro 178,50 (brutto). Beauftragen Sie mich im Anschluss an die Beratung mit der weiteren Vertretung in dieser Angelegenheit, wird das Honorar für die Erstberatung auf die entstehende Vergütung angerechnet.
Die Höhe der voraussichtlichen Vergütung bei Mandatserteilung wird zu Beginn mit Ihnen besprochen.
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, hole ich für Sie die Deckungszusage ein.
Vorträge 2021
Mittwoch den 07.04.2021 um 18:00Uhr
ErbRecht I Nachlassplanung
Mittwoch den 07.07.2021 um 18:00 Uhr
Erbrecht II - Nachlassabwicklung
Mittwoch den 14.07.2021 um 18:00 Uhr
Grundstücksrecht