Kanzlei Gebäude in Nordhausen
Rechtsanwältin

KARIN KAMPRAD

in Nordhausen

Lexikon / Häufig gestellte Fragen

Übersicht Erbrecht

Was ist bei einer Testamentserrichtung zu beachten?

Um ein Testament privat wirksam errichten zu können, muss dieses vollständig handschriftlich geschrieben, mit Datum versehen und mit dem vollständigen Namen unterschrieben sein. Neben diesen Formvorschriften ist dem Laien jedoch meist nicht bewusst, welche Anordnungen er treffen muss, damit sein letzter Wille auch wirksam werden kann. Einerseits besteht die Gefahr, dass trotz aller Überlegungen Widersprüche oder ungeklärte Fragen bleiben. Diese ermöglichen später einen Streit vor Gericht, was der Verstorbene gemeint hat. Andererseits ist es häufig der Fall, dass der Laie Begriffe verwendet, deren Bedeutung er nicht überblicken kann. Auch dies gibt wiederum Anlass, sich über den Inhalt des Testamentes zu streiten. Der Erblasser kann nach dem Erbfall leider weder gefragt werden, noch im Nachhinein Korrekturen vornehmen. Im Zweifel führen die Erben vor Gericht kostenaufwändige Prozesse. Darüber hinaus ist die Familie tief zerstritten. Wenn Sie diese Situation vermeiden wollen, lassen Sie sich vor Errichtung eines Testamentes von mir beraten. Wer hier denkt sparen zu können, verschiebt die Risiken nur auf die Erben bzw. die Personen, die es werden sollen.

Lexikon Grundstücksrecht

Wann fordert das Gericht eine Grundbuchberichtigung nach §§ 82, 83 GBO?

Gehört zum Nachlass ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung, geht das Eigentum hieran mit dem Tod auf die Erben über, ohne dass eine Änderung des Grundbuches hierfür erforderlich wäre. Das Grundbuch ist damit unrichtig geworden, weil dort noch der Erblasser verzeichnet ist, der Grundbesitz nunmehr aber den Erben zusteht. Diese können eine Grundbuchberichtigung beantragen. Die durch den Erbfall eingetretene Unrichtigkeit des Grundbuchs wird dem Grundbuchamt beim Amtsgericht durch den Erbschein nachgewiesen. Im Grundbuch werden neben den Erben auch die Vor- und Nacherbschaft sowie die Testamentsvollstreckung von Amts wegen eingetragen. Bei einer Erbengemeinschaft werden die Miterben mit dem Zusatz – in ungeteilter Erbengemeinschaft – ohne Angabe der Erbquoten eingetragen. Wird der Eintragungsantrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt eingereicht, entfallen die sonst üblichen Gebühren für die Grundbuchberichtigung. In vielen Fällen werden die Erben vom Grundbuchamt aufgefordert, das Grundbuch nach einem Erbfall zu berichtigen, nachdem das Nachlassgericht das Grundbuchamt entsprechend informiert hat. Nur wenn berechtigte Gründe vorliegen, kann der Miterbe sich der Verpflichtung zur Berichtigung des Grundbuches entziehen. In nicht wenigen Fällen ist die Erbfolge nicht vollständig geklärt, oder andere Hinderungsgründe liegen vor, die eine Eigentumsumschreibung auf die Erben aktuell nicht möglich machen. Sollten Sie eine Aufforderung des Grundbuchamtes gem. § 82 GBO erhalten haben, stehe ich Ihnen gern beratend oder auch für die Ermittlung der Erben und Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen zur Vorbereitung der vom Grundbuchamt geforderten Berichtigung zur Verfügung.